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- Richtlinie 2004 49 EG über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG
über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten
für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung
(Tedesco)